Ich berate und betreue meine Klientinnen und Klienten persönlich.
Die ANWALTSKANZLEI MATTHIAS HAUSER verfügt über eine schlanke Struktur.
Die Klienten profitieren von meiner langjährigen Erfahrung aus der seit 1996 im Staats- und Verwaltungsrecht ausgeübten Anwaltstätigkeit.
Auf Grund meiner beruflichen Erfahrung kenne ich auch die Perspektive und die Arbeitsweise von Gerichten und Verwaltungen sowie die Bedürfnisse von Unternehmen.
Ich arbeite interdisziplinär mit den Fachspezialisten der Klientschaft sowie externen Experten zusammen.
Als im Anwaltsregister eingetragener Rechtsanwalt kann ich meine Klientinnen und Klienten vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden aller Schweizer Kantone und des Bundes vertreten.
Philosophie
Am Anfang der Beratung stehen eine sorgfältige Einschätzung der Rechts- und Faktenlage sowie bei Rechtsstreitigkeiten eine offene und realistische Einschätzung der Prozesschancen.
Ich arbeite unabhängig, ganzheitlich und lösungsorientiert.
Beim Verfassen von Rechtsgutachten fühle ich mich den rechtswissenschaftlichen Standards verpflichtet. Die mit der Anwendung und Auslegung im Staats- und Verwaltungsrecht verbundenen Interessenabwägungen und Wertungen nehme ich unabhängig und politisch neutral vor.
Ich bilde mich regelmässig weiter.
Ich verpflichte mich zu höchsten Ansprüchen der Integrität und Berufsethik.